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MITGLIED WERDEN UND DOPPELT PROFITIEREN

GWG-Mitglieder können ihre Wohnvorstellungen dauerhaft realisieren. Doppelter Nutzen: Flexibel wie Miete, sicher wie Eigentum.

Wir unterstützen unsere Mitglieder umfassend, indem wir attraktiven und sicheren Wohnraum bereitstellen. Für Jung und Alt, für Studenten, Wohngemeinschaften, Familien, Rentner, Singles. Für jede Lebenssituation – zu einem attraktiven Preis.

Konkret heißt das: Unsere Mitglieder haben ein Dauernutzungsrecht an einer Wohnung der Genossenschaft, können aber ohne Schwierigkeiten umziehen, wenn sich ihre Lebenssituation oder ihre Ansprüche ändern.

IN UNSERER GENOSSENSCHAFT GEHÖREN DIE WOHNUNGEN ALLEN MITGLIEDERN.

VORTEILE FÜR UNSERE MITGLIEDER

  • Deshalb können wir eine hohe Sicherheit für den Bestand der Wohnungen und der Nutzungsverhältnisse garantieren. Mitglieder haben ein lebenslanges Wohnrecht an einer Genossenschaftswohnung.
  • Dauernutzungsentgelte (Mieten) werden in den Erhalt und die Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes investiert.
  • Wer bei der GWG wohnt, schätzt den Zusammenhalt und die gute Nachbarschaft. Unsere Mitglieder leben überwiegend in Häusern mit wenigen Wohnparteien und persönlichen, gewachsenen Strukturen.
  • Mit unserem Service orientieren wir uns an den individuellen Bedürfnissen unserer Mitglieder. Wir bieten vielfältige Dienstleistungen über das Wohnen hinaus.
  • Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, die Unternehmenspolitik durch die Wahl der Vertreter mitzubestimmen. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Vetreterversammlung.

WIE WERDE ICH MITGLIED?

  • Wenn Sie in eine GWG-Wohnung einziehen möchten, müssen Sie die Mitgliedschaft erwerben. Vollwertiges Mitglied werden Sie durch die Zahlung und Zeichnung von zehn Genossenschaftsanteilen à 155,00 Euro zuzüglich eines Eintrittsgeldes in Höhe von 80,00 Euro.
  • Mitglied bei der GWG können grundsätzlich alle natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Voraussetzung ist allerdings bis auf Weiteres die Anmietung einer Wohnung der Genossenschaft.
  • Genossenschaftsanteile sind keine Kaution. Mit dem Erwerb von zehn Anteilen werden Sie zum Miteigentümer an der Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft e.G. Eine Kaution ist dagegen eine Sicherheitsleistung, auf die der Vermieter zurückgreifen kann, wenn ein Mieter Miet- oder Schadensansprüche nicht erfüllt.
  • Ihre Anteile werden satzungsgemäß mit bis zu 4 % verzinst. Die Verzinsung beginnt immer am ersten Tag des vollen Kalenderjahres. Die Dividende wird dann im darauffolgenden Jahr zur Jahresmitte ausgezahlt, nachdem die Vetreterversammlung die Gewinnverteilung beschlossen hat.

    Beispiel: Eintritt in die GWG am 15.06.2018, Beginn der Verzinsung am 01.01.2019, erste Dividendenausschüttung Mitte 2020.

WIE BEENDE ICH MEINE MITGLIEDSCHAFT?

  • Auch wenn Sie aus Ihrer GWG-Wohnung ausziehen und Ihren Dauernutzungsvertrag kündigen möchten: Selbstverständlich können Sie weiterhin unser Mitglied bleiben und Ihre Anteile als Geldanlage nutzen.
  • Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies immer zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Teilen Sie uns Ihre Kündigung einfach schriftlich bis zum Jahresende mit. Die Kündigungsfrist beträgt ein volles Kalenderjahr. Sie bekommen Ihre Anteile nach der Vertreterversammlung im zweiten, auf Ihre Kündigung folgenden Jahr ausgezahlt.

    Beispiel: Eingang Ihres Kündigungsschreibens am 01.07.2019, Beginn der Kündigungsfrist: 01.01.2020, Ende der Kündigungsfrist: 31.12.2020, Auszahlung Ihrer Anteile sowie der Dividende für das Jahr 2020 zur Jahresmitte 2021

  • Selbstverständlich werden Ihre Genossenschaftsanteile auch während der Kündigungsfrist, in unserem Beispiel also 2020, voll verzinst.

Weitere detaillierte Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als GWG-Mitglieder erfahren Sie aus unserer Satzung. Sprechen Sie uns an.

IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN


PETRA MYLORD

Service-Center


VIKTORIA NOVIKOVSKI

Service-Center

WOHNUNGS-ANFRAGE

Sie interessieren sich für eine Wohnung der GWG Neuss?
Dann nutzen Sie gerne unseren Fragebogen für Interessenten.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

MITGLIEDSCHAFT

Wenn Sie in eine GWG-Wohnung einziehen möchten, müssen Sie die Mitgliedschaft erwerben. Wie das geht und an wen Sie sich wenden können, finden Sie unter Mitgliedschaft.