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SELBSTVERWALTUNG UND GREMIEN DER GENOSSENSCHAFT

VORSTAND

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens aus drei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.

MITGLIEDER DES VORSTANDES

Olaf Peters, Mitglied des Vorstandes seit 01.10.2022
Stefan Zellnig, Mitglied des Vorstandes seit 01.05.2007

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und zu dem Zweck sich von dem Gange der Angelegenheiten der Genossenschaft zu unterrichten. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt.

AUFSICHTSRATSVORSITZENDER

Heinz Runde

MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES

Alfred Feuchthofen 
Dr. Jörg Geerlings
Arno Jansen
Gudrun Jüttner
Jessica Köster
Karsten Mankowsky (Stellvertretender Vorsitzender)
Angelika Quiring-Perl
Petra Schumacher

VERTRETERVERSAMMLUNG

Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Die Vertreter müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft sein. Sie dürfen nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören und sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Auf je 50 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Auf die übrigen Mitglieder entfällt ein weiterer Vertreter. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und die Änderung der Satzung.

Durch die gewählten Vertreter hat jedes Mitglied der Genossenschaft die Möglichkeit, an der Firmenpolitik der GWG teilzuhaben. Zurzeit hat die GWG 89 Vertrereinnen und Vertreter.

ERKLÄRFILM

Alle Infos zur Vertrererwahl haben wir in einem kurzweiligen Erklärfilm zusammengefasst. Einfach anklicken und Video ansehen.

MITGLIEDER

Die Mitglieder beteiligen sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme von mindestens zehn Geschäftsanteilen. Der Geschäftsanteil wird auf 155,- Euro festgesetzt. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft als Mitglieder durch die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung aus. Sie bewirken dadurch, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann.

Jedes Mitglied hat das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung, das Recht auf Betreuung durch die Genossenschaft bei der Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, das Recht auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt.