Für die Sauberhaltung von Gehwegen und Garagenhöfen ist nach gültiger Rechtsprechung die gesamte Hausgemeinschaft, also jeder Mieter im Haus, gleichermaßen verantwortlich.
Das gilt für die Reinigung der Bürgersteige vom Schnee genauso wie für die Beseitigung etwa von nassem Laub, denn auch hier besteht Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Achtung: Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, macht sich sogar strafbar, weil er fahrlässig mögliche Unfälle in Kauf nimmt. Alle Bewohner eines Hauses müssen daher untereinander vereinbaren, wer an welchen Tagen zuständig für die Räumung der Wege ist.
Ist jemand krank oder wegen altersbedingter Gebrechen nicht zum Schneeschaufeln in der Lage, ist Nachbarschaftshilfe gefragt. Wenn sich alle gegenseitig unterstützen, wird vieles einfacher. Bei Bedarf sind unsere Wohnungsverwalter gerne auch bereit, einen Reinigungsplan für Ihre Hausgemeinschaft aufzustellen. Als Hauseigentümerin ist die GWG berechtigt, im Einzelfall auch externe Firmen mit dem Winterdienst zu beauftragen.