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KÜNDIGUNG

Ihre Lebenssituation kann sich immer einmal ändern. Wenn dann die Wohnung nicht mehr dazu passt, etwa weil sie zu klein oder zu groß ist oder wenn ein Umzug in eine andere Stadt ansteht, wird eine Kündigung nötig.

Eine kleine Hilfestellung zur Kündigung Ihres Dauernutzungsvertrages sollen Ihnen die nachfolgenden Punkte geben: 

  • Die Kündigung muss schriftlich bei der GWG e.G. eingereicht werden
  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Der Dauernutzungsvertrag kann von Ihnen bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
  • Die Genossenschaftsanteile müssen, falls gewünscht, separat gekündigt werden.
    Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, ist dies immer zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Teilen Sie uns Ihre Kündigung schriftlich bis zum Jahresende mit. Die Kündigungsfrist beträgt ein volles Kalenderjahr. Sie bekommen Ihre Anteile nach der Vertreterversammlung im zweiten, auf ihre Kündigung folgenden Jahr ausgezahlt.

    Beispiel:
    Eingang Ihres Kündigungsschreibens am 01.07.2018, Beginn der Kündigungsfrist: 01.01.2019, Ende der Kündigungsfrist: 31.12.2019, Auszahlung Ihrer Anteile sowie der Dividende für das Jahr 2019 zur Jahresmitte 2020
  • Wenn Sie einen Garagen- oder Tiefgaragenstellplatz angemietet haben, müssen Sie diesen ebenfalls separat kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat zum Monatsende.

Gerne können Sie für Ihre Kündigung die zum Download bereitstehenden Formulare verwenden.