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HAUSTIERHALTUNG

Haustiere sind gute Freunde des Menschen, und selbstverständlich verstehen wir Ihren Wunsch, in Ihrer Wohnung ein Haustier zu halten. Damit es darüber nicht zum Streit mit Ihren Nachbarn bzw. zu Schäden an Haus oder Wohnung kommt, gibt es hierbei einige Dinge zu beachten.
  • Das Halten von Kleintieren wie z. B. Zierfischen, Hamstern, Schildkröten, Zwergkaninchen oder Ziervögeln (in Wohnungs-, nicht in Volierenhaltung) ist in der Regel unproblematisch und bedarf auch keiner Genehmigung.
  • Das Aufstellen eines Aquariums ist aus Gründen der Statik nur dann unproblematisch, wenn es entlang einer tragenden Wand aufgestellt wird und die Last gleichmäßig durch einen flächigen Unterbau (also z.B. kein Tisch auf 4 Beinen!) auf den Boden verteilt wird. Ab einem Gesamtgewicht (inkl. Unterbau) von 200 kg nehmen Sie bitte zuerst Rücksprache mit Ihrem Hauswart. Bitte beachten Sie, dass ein Aquarium eine erhöhte Luftfeuchtigkeit erzeugt und deshalb ein häufigeres Lüften erforderlich ist. Wir empfehlen, eine geeignete private Sach- bzw. Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Schäden durch auslaufendes Wasser nicht zu Ihren Lasten gehen.
  • Für das Halten von größeren Haustieren wie Katzen und Hunden in Ihrer Wohnung benötigen Sie eine Genehmigung. Bitte sprechen Sie vor der Anschaffung eines solchen Tieres mit Ihrem Wohnungsverwalter. Zwei Hinweise vorab: Im Sinne einer guten Nachbarschaft sind Kampfhunde und Freigänger-Katzen generell nicht erlaubt.
  • Manche Hunde machen eine häufigere Treppenhausreinigung erforderlich, z. B. nach einem Waldspaziergang oder wenn das Tier stark Haare verliert. Bitte sorgen Sie bei Bedarf für die zusätzliche Reinigung. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Sofern es durch Ihren Hund oder Ihre Katze zu Schwierigkeiten in der Nachbarschaft kommt, behalten wir uns vor, die Abschaffung Ihres Haustiers zu verlangen. Unser Tipp: Sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbarn und klären Sie, inwieweit hier Allergien vorhanden sind oder Vorbehalte gegen gelegentliches Hundegebell bestehen. Ein einmal liebgewonnenes Tier später wieder abgeben zu müssen, ist weder für Sie noch für das Tier angenehm.
  • Außenanlagen, Bürgersteige und Spielplätze sind kein Hunde- oder Katzenklo. Bitte achten Sie darauf, dass die Exkremente Ihres vierbeinigen Freundes nicht zum Ärgernis in der Nachbarschaft werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Schäden, die Ihr Haustier an Wohnung und Gebäude verursacht oder anderen Personen zufügt, nicht automatisch durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wir empfehlen Ihnen, eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wenn Sie Fragen haben oder sich ein anderes als die oben aufgeführten Tiere anschaffen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Wohnungsverwalter oder Ihren Hauswart.