ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR GWG SERVICECARD
- Die Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft e.G., Neuss (nachstehend GWG genannt) gibt eine Mitgliederkarte mit der Bezeichnung „GWG ServiceCard“ heraus.
- Das Mitglied der GWG erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verwendung und zum Gebrauch der „GWG ServiceCard“ durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Karte als verbindlich an.
- Die Karte erhalten nur Mitglieder der GWG. Eine weitere, sogenannte Partnerkarte kann gegen eine einmalige Gebühr von 5,00 Euro gesondert bestellt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur „GWG ServiceCard“ gelten für die Inhaber der Partnerkarte entsprechend.
- Die Karte bleibt im Eigentum der GWG. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt zu unterzeichnen. Die Karte ist nicht übertragbar.
- Die Gültigkeit der „GWG ServiceCard“ erlischt:
- durch Kartenrückgabe.
- mit Beendigung der Mitgliedschaft in der GWG e.G.
- mit Herausgabe einer neuen „GWG ServiceCard“.
- mit dem Tod der Person, die gemäß Ziffer 2 dieser AllgemeinenGeschäftsbedingung auf der GWG ServiceCard unterschrieben hat.
- mit dem Zugang der Kündigung, vergl. Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung.
- Die Karte berechtigt den Karteninhaber, die jeweiligen Vergünstigungen der Unternehmen (nachfolgend Kooperationspartner) in Anspruch zu nehmen, die darüber entsprechende Verträge mit der GWG geschlossen haben. Eine Übersicht über Vergünstigungen erhält der Karteninhaber über entsprechende Informationsbroschüren und im Internet unter www.gwg-neuss.de.
- Die GWG ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken, z. B. bei Sonderaktionen. Die angegebenen Leistungen in den Prospektinformationen und im Internet sind unverbindlich. Einen Rechtsanspruch gegenüber der GWG oder dem Kooperationspartner kann der Karteninhaber deshalb nicht herleiten.
- Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben der „GWG ServiceCard“ auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Daten des Karteninhabers mit denen auf dem Dokument übereinstimmen. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, weitergehende Daten als die auf der „GWG ServiceCard“ aufgedruckten zu notieren, wenn dies der Karteninhaber nicht wünscht.
- Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der GWG unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € je Karte durch die GWG. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Verlustanzeige entstehen, haftet die GWG nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei groben Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Karteninhabers.
- Die GWG übernimmt durch die Übergabe der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Leistungen der in den Informationsbroschüren oder im Internet unter www.gwg-neuss.de genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtungen gelten im übrigen die einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sollte es der GWG aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile den Karteninhabern zu gewähren, besteht kein Anspruch auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Die GWG kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Die Karteninhaber können das „GWG ServiceCard“-Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Karte kündigen. Das „GWG ServiceCard“-Vertragsverhältnis und der Partnerkarte endet ansonsten mit Beendigung der Mitgliedschaft in der GWG e.G. oder mit dem Tod der Person, die gemäß Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung auf der „GWG Service-Card“ unterschrieben hat.
- Spätestens bei Beendigung der Mitgliedschaft ist die „GWG ServiceCard“ und die Partnerkarte der GWG zurückzugeben oder selbständig durch den Karteninhaber unbrauchbar zu machen. Entsprechendes gilt, wenn die GWG gemäß Ziffer 5 c) dieser AGB eine neue „GWG ServiceCard“ herausgibt.
- Ist das „GWG ServiceCard“-Vertragsverhältnis beendet, wird der Karteninhaber die Rechte aus der „GWG ServiceCard“ nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere bei Vertragsverhältnissen, die der Karteninhaber unter Vorlage der „GWG ServiceCard“ auf unbestimmte Zeit geschlossen hat. Der Karteninhaber wird seinen Vertragspartner über die Beendigung des ServiceCard-Vertragsverhältnis unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Die GWG ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden vorab schriftlich in der GWG-Mieterzeitung „Magazin für uns“ und im Internet unter www.gwg-neuss.de mitgeteilt. Durch Weiterbenutzung der Karte werden diese Änderungen anerkannt. Hierauf werden wir in der Mitteilung noch einmal gesondert hinweisen.
- Die GWG ist berechtigt, die Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
- Die Parteien vereinbaren als örtlichen Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – Neuss.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen – einschließlich dieser Klausel – der Schriftform.